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TRANSPORT VON GASFLASCHEN IN KRAFTFAHRZEUGEN

Die Gasflasche im Auto transportieren

Gase in Druckbehältern sind ein ganz besonderes Transportgut oder besser, es ist immer Gefahrgut. Selbst wenn das Gas weder entzündlich, noch explosiv, ätzend, oder giftig ist, geht allein vom bestehenden Druck und dem Gewicht eine hohe Gefahr aus. Umso mehr, wenn Gasflaschen mit hohen Geschwindigkeiten transportiert werden, wie es in einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr der Fall ist. Allein die kinetische Energie oder Aufprallenergie entwickelt ungeheure Kräfte. Eine 80 kg schwere Gasflasche, die mit 50 km/h ungesichert transportiert wird, ist bei einer Vollbremsung auf einmal ein Geschoss mit einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Dann ist sie aber noch nicht einmal explodiert.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene wie auch über die EU eine ganze Reihe von Verordnungen und Vorschriften für den Transport von Gasflaschen erlassen. Diese finden in der ADR, den Regelungen von Gefahrgütern im europäischen Straßenverkehr, und der Gefahrgutverordnung ihren Niederschlag.

Gasflaschen transportieren – aber richtig

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Transport von Gasen in Kleinmengen und dem Transport von Gasen in Mengen für den gewerblichen Verbrauch. Um hierbei eine Grenze zu ziehen, wurde ein Punktesystem eingeführt. In diesem Punktesystem ist jedem transportfähigen Gas und jedem Transportbehälter nach dessen Volumen und Beschaffenheit eine bestimmte Punktezahl zugeordnet. Als Beispiel kann hier die handelsübliche Propangasflasche mit 10 kg Nettogewicht genannt werden, die den heimischen Grill mit Energie versorgt. Ihr sind 10 Punkte zugeordnet.

Die Grenzen zwischen gewerblichem und privatem Transport oder einem Kleinmengentransport sind unterschiedlich, je nach Art des Gases. Bei sogenannten brandfördernden Gasen liegt die Höchstgrenze bei 1000 Punkten, bei brennbaren Gasen bereits bei 333 Punkten.

Werden brandfördernde und brennbare Gase gemeinsam transportiert, ergibt sich die Höchstgrenze nach der Anzahl der einzelnen Punkte pro Behälter.

Übersteigt das Gewicht oder das Volumen die Kleinmengenhöchstgrenze, kommen die Vorschriften für den gewerblichen Gefahrguttransport zum Tragen, eben alles was Gasflaschen transportieren gewerblich ausmacht. So etwa das Mitführen eines gültigen ADR-Scheines und natürlich ein geeignetes Fahrzeug.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bei Kleinmengen keine Vorschriften gelten würden. Der Fahrzeugführer und sogar der Händler im Fachgeschäft tragen Verantwortung für den sicheren Transport.

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Gasflaschen transportieren gewerblich

Die Anforderungen im gewerblichen Transport von Gasflaschen liegen bei weitem höher als im privaten Bereich und greifen auch in Bereiche, die vermeintlich nichts oder nur wenig mit Gasflaschen direkt zu tun haben. So ist es heute im Frachtgewerbe obligatorisch, das Fahrzeugführer, aber auch Disponenten, die Unterweisungen zur Erlangung des ADR-Scheines mitmachen müssen. Immerhin kann schon eine Palette mit Deospray die Punktezahl überschreiten, die aus einer Kleinmenge eine Großmenge machen.

Gasflaschen transportieren- das Zauberwort heißt Formschlüssig

Die größten Gefahren beim privaten Transport von Gasflaschen gehen von einer ungenügenden Ladungssicherung aus. Dazu gehört zunächst einmal, dass die Flasche oder der Behälter selbst für den Transport geeignet ist. Das bedeutet, dass keine Armaturen daran befestigt und, soweit dazugehörend, die Schutzkappe aufgeschraubt ist. Ebenso muss das Ventil vor der Abfahrt geprüft werden, ob es verschlossen und dicht ist.

Im zweiten Schritt wird die Gasflasche im Fahrzeug so befestigt, das sich bei einer Vollbremsung keine Fliehkräfte entwickeln können. Dazu sind beispielsweise Zurr- oder Spanngurte geeignet. Der Sicherheitsgurt auf dem Rück- oder Beifahrersitz ist hier nicht ausreichend, weil sich damit das Niederzurren und so das formschlüssige Befestigen nicht bewerkstelligen lässt.

Der Transport im Fahrgastraum ist so oder so nicht zu empfehlen, denn ausströmende Gase können Explosionen herbeiführen oder eine Vergiftung auslösen. Wenn, dann nur bei beidseitig geöffneter Seitenscheibe. Ein Feuerlöscher gehört heute ja bereits zum Pflichtbestandteil einer Fahrzeugausrüstung, beim Transport von brennbaren Gasen muss es mindestens ein 2 kg-Pulverlöscher sein. Das im Fahrzeug während des Transports von Gasflaschen nicht geraucht wird, dürfte wohl eine Selbstverständlichkeit sein. Jeder Fahrzeugführer muss sich Bewusst sein, das bei einem Schadensfall die Polizei prüft, ob die Vorgaben zum Gasflaschen transportieren eingehalten wurden, aber auch bei einer Kontrolle kann die fehlende Sicherungspflicht zu einem Bußgeld führen.